Weitere Munition

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sind Einzelgeschosse, welche aus abgeschossen werden können. Sie sind zur Bejagung von zugelassen und dienen der breiteren Verwendungsmöglichkeiten von . Die ist im Vergleich zu Büchsengeschossen größer und die jagdliche Einsatzgrenze liegt bei etwa 60 Metern.

haben eine schwächere mit geringerem Knall und werden zur Bejagung von eingesetzt.

sind auf kurze Distanzen . Es gilt, die Vorgaben zur Mindestenergie der Länder zu berücksichtigen. haben keinen Rand, während einen Rand haben.

  1. Führungsrippen → Führung im und Verformung im
  2. Filzpfropfen oder Kunststoffheck → Pfeilstabilisierung am Heck (leichter) und Gasdruckabdichtung

  • Wirkung ähnlich den Vollgeschossen (zersplittern nicht)
  • Neigt zu Abprallern
  • Können auch aus mit verschossen werden.
  • Streukreisdurchmesser von 10 bis 15 cm auf 50 m
  • Die jagdliche Einsatzgrenze liegt bei 50–60 m.

MerkeDas ist heutzutage ein Notbehelf für einen Schuss auf aus einem .

sind für und gemacht. Sie kommen auf kurze Distanz zum Einsatz – etwa bei:

MerkeKurz(e)waffe mit kurzem auf kurze Entfernungen.

sind den ähnlich – aber:

⚖️ Recht und Mindestenergie

§ 19 Bundesjagdgesetz ist das Schießen mit und Revolvern auf grundsätzlich verboten – außer in zwei Fällen:

  1. und : Keine gesetzlich festgelegte Mindestenergie
  2. : Mindestens 200 Joule (E₀) erforderlich
Achtung Landesrecht beachten bei der und ! Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein fordern z. B. eine Mindestenergie von 100 Joule.

Beispiel

E₀

Bau-/Fallenjagd

6,35 mm Browning

~120 Joule

✅ Ja

❌ Nein

.357 Magnum

> 500 Joule

✅ Ja

✅ Ja

Exkurs: Warum gilt die 200-Joule-Grenze nicht bei der Bau- und Fallenjagd?

Ein häufiger Irrtum in der jagdlichen Praxis ist die Annahme, dass und bei der immer eine Mündungsenergie (E₀) von mindestens 200 Joule aufweisen müssen. Diese Vorstellung ist nachvollziehbar, aber nur teilweise korrekt. Der entscheidende Punkt liegt im genauen Wortlaut des § 19 Abs. 1 Nr. 2d BJagdG:

„…auf mit oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im der Bau- und sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der mindestens 200 Joule beträgt."

Dieser enthält zwei Ausnahmen, die durch das Wort „sowie" voneinander abgegrenzt werden:

  1. Bau- und : Vom allgemeinen Kurzwaffenverbot ausgenommen — ohne Nennung einer Energiegrenze.
  2. : Ebenfalls ausgenommen, aber nur bei einer Mündungsenergie von mindestens 200 Joule.

Das „sowie" wirkt im Gesetz wie ein eigenständiger Regelteil. Die Bedingung „wenn die Mündungsenergie … mindestens 200 Joule beträgt" bezieht sich grammatisch nur auf den , nicht auf die Bau- und . Diese Lesart wird durch den maßgeblichen Kommentar (Schuck, BJagdG, 4. Aufl., § 19 Rn. 10) und die Gesetzgebungsgeschichte (BT-Drs. 7/4285) gestützt.

MerkeFür die Bau- und gibt es keine bundesgesetzliche Mindestenergie. Die 200-Joule-Grenze gilt ausschließlich für den .

  • Mit Rand und ohne Rille
  • in Zoll (1/100 oder 1/1000)

Besonderheit: .357 Mag. und .38 Special

Merkmal

.357 Mag. .38 Special
Durchmesser
  • Ca. 9 mm
  • Ca. 9 mm
Hülsenlänge
  • 33 mm
  • 29,3 mm
Energie
  • Mehr Energie
  • Weniger Energie
.357 Mag.
.38 Special

Merkhilfe

Merke.357 ist länger → mehr → mehr Wumms!Merke.38 passt überall .

2 Patronentypen und 2 Merkmale:

Typ

Rand

Rille

  • Wadcutter-Munition: Scheibenmunition (Sportschießen)
  • Pufferpatrone: ohne Zündhütchen und ohne

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