Weitere Munition

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sind Einzelgeschosse, welche aus abgeschossen werden können. Sie sind zur Bejagung von zugelassen und dienen der breiteren Verwendungsmöglichkeiten von . Die ist im Vergleich zu Büchsengeschossen größer und die jagdliche Einsatzgrenze liegt bei etwa 60 Metern.

haben eine schwächere mit geringerem Knall und werden zur Bejagung von eingesetzt.

sind auf kurze Distanzen ausgelegt. Es gilt, die Vorgaben zur Mindestenergie der Länder zu berücksichtigen. haben keinen Rand, während einen Rand haben.

  1. Führungsrippen → Führung im und Verformung im
  2. Filzpfropfen oder Kunststoffheck → Pfeilstabilisierung am Heck (leichter) und Gasdruckabdichtung

  • Wirkung ähnlich den Vollgeschossen (zersplittern nicht)
  • Neigt zu Abprallern
  • Können auch aus mit verschossen werden.
  • Streukreisdurchmesser von 10 bis 15 cm auf 50 m
  • Die jagdliche Einsatzgrenze liegt bei 50–60 m.

MerkeDas ist heutzutage ein Notbehelf für einen Schuss auf aus einem .

sind für und gemacht. Sie kommen auf kurze Distanz zum Einsatz – etwa bei:

  1. auf verletztes Wild
MerkeKurz(e)waffe mit kurzem auf kurze Entfernungen.

sind den ähnlich – aber:

⚖️ Recht und Mindestenergie

Laut § 19 Bundesjagdgesetz ist das Schießen mit und Revolvern auf Wild grundsätzlich verboten – außer in zwei Fällen:

  1. und : Keine gesetzlich festgelegte Mindestenergie
  2. : Mindestens 200 Joule (E₀) erforderlich
Achtung Landesrecht beachten bei der und ! Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein fordern z.B. eine Mindestenergie von 100 Joule.

Beispiel

E₀

Bau-/Fallenjagd

6,35 mm Browning

~120 Joule

✅ Ja

❌ Nein

.357 Magnum

> 500 Joule

✅ Ja

✅ Ja

Exkurs: Warum gilt die 200-Joule-Grenze nicht bei der Bau- und Fallenjagd?

Ein häufiger Irrtum in der jagdlichen Praxis ist die Annahme, dass und immer eine Mündungsenergie (E₀) von mindestens 200 Joule aufweisen müssen, um eingesetzt werden zu dürfen. Diese Vorstellung ist zwar nachvollziehbar, aber nur teilweise korrekt. Der entscheidende Punkt liegt im genauen Verständnis des Bundesjagdgesetzes (§ 19 Abs. 1 Ziffer 2d BJagdG), das zwei sehr unterschiedliche Einsatzsituationen voneinander trennt.

Der Gesetzestext lautet:

„…auf Wild mit oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der mindestens 200 Joule beträgt.“

Dieser enthält zwei wichtige Ausnahmen, die durch das Wort „sowie“ voneinander abgegrenzt werden. Im ersten Teil ist ausdrücklich die Bau- und von dem allgemeinen Verbot ausgenommen – ohne eine Energiegrenze zu nennen. Im zweiten Teil wird die Verwendung für Fangschüsse erlaubt, allerdings nur dann, wenn die Mündungsenergie mindestens 200 Joule beträgt.

Hier liegt eine juristische Feinheit: Das Wort „sowie“ wirkt im Gesetz wie ein neuer . Es leitet einen eigenständigen Regelteil ein. Daraus folgt: Für die Bau- und gibt es keine bundesgesetzliche Vorgabe zur Mindestenergie, während für den ganz klar eine Grenze von 200 Joule gilt.

  • Mit Rand und ohne Rille
  • in Zoll (1/100 oder 1/1000)

Besonderheit: .357 Mag. und .38 Special

Merkmal

.357 Mag. .38 Special
Durchmesser
  • Ca. 9 mm
  • Ca. 9 mm
Hülsenlänge
  • 33 mm
  • 29,3 mm
Energie
  • Mehr Energie
  • Weniger Energie
.357 Mag.
.38 Special

Merkhilfe

Merke.357 ist länger → mehr → mehr Wumms!Merke.38 passt überall rein.

2 Patronentypen und 2 Merkmale:

Typ

Rand

Rille

  • Wadcutter-Munition: Scheibenmunition (Sportschießen)
  • Pufferpatrone: Patrone ohne Zündhütchen und ohne Ladung

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