Flintenlaufgeschosse sind Einzelgeschosse, welche aus Flinten abgeschossen werden können. Sie sind zur Bejagung von Schalenwild zugelassen und dienen der breiteren Verwendungsmöglichkeiten von Langwaffen. Die Streuung ist im Vergleich zu Büchsengeschossen größer und die jagdliche Einsatzgrenze liegt bei etwa 60 Metern.
Schonzeitpatronen haben eine schwächere Laborierung mit geringerem Knall und werden zur Bejagung von Raubwild eingesetzt.
Kurzwaffenpatronen sind auf kurze Distanzen ausgelegt. Es gilt, die Vorgaben zur Mindestenergie der Länder zu berücksichtigen. Pistolenpatronen haben keinen Rand, während Revolverpatronen einen Rand haben.
- Flintenlaufgeschosse sind Einzelgeschosse, die aus glatten Läufen (Flinten) abgeschossen werden.
- Synonym: Brenneke, Brenneke-Flintenlaufgeschoss
- Der Aufbau von Flintenlaufgeschossen ist den Schrotpatronen ähnlich.
- Siehe: Aufbau von Schrotpatronen
- Die Schrote sind ersetzt durch ein Einzelgeschoss.
- Im Gegensatz zu Schrotpatronen ist die Hülse vorne offen und der Geschosskopf fühlbar. So lassen sich Flintenlaufgeschosse auch in der Dunkelheit sicher erkennen.
- Zulassung auf alles Wild (inklusive Schalenwild)
- Verwendung auf Treibjagden und Drückjagden
MerkeDas Flintenlaufgeschoss ist heutzutage ein Notbehelf für einen Schuss auf Schalenwild aus einem Flintenlauf.
Kurzwaffenpatronen sind für Pistolen und Revolver gemacht. Sie kommen auf kurze Distanz zum Einsatz – etwa bei:
- Fangschuss auf verletztes Wild
- Baujagd
- Fallenjagd
Kurzwaffenpatronen sind den Büchsenpatronen ähnlich – aber:
- Sie haben zylindrische Hülsen
- Der Rest des Aufbaus gleicht dem der Büchsenpatronen
- Siehe auch: Aufbau der Büchsenpatronen
⚖️ Recht und Mindestenergie
Laut § 19 Bundesjagdgesetz ist das Schießen mit Pistolen und Revolvern auf Wild grundsätzlich verboten – außer in zwei Fällen:
- Baujagd und Fallenjagd: Keine gesetzlich festgelegte Mindestenergie
- Fangschuss: Mindestens 200 Joule (E₀) erforderlich
Beispiel
Exkurs: Warum gilt die 200-Joule-Grenze nicht bei der Bau- und Fallenjagd?
Ein häufiger Irrtum in der jagdlichen Praxis ist die Annahme, dass Pistolen und Revolver immer eine Mündungsenergie (E₀) von mindestens 200 Joule aufweisen müssen, um eingesetzt werden zu dürfen. Diese Vorstellung ist zwar nachvollziehbar, aber nur teilweise korrekt. Der entscheidende Punkt liegt im genauen Verständnis des Bundesjagdgesetzes (§ 19 Abs. 1 Ziffer 2d BJagdG), das zwei sehr unterschiedliche Einsatzsituationen voneinander trennt.
Der Gesetzestext lautet:
„…auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt.“
Dieser Satz enthält zwei wichtige Ausnahmen, die durch das Wort „sowie“ voneinander abgegrenzt werden. Im ersten Teil ist ausdrücklich die Bau- und Fallenjagd von dem allgemeinen Verbot ausgenommen – ohne eine Energiegrenze zu nennen. Im zweiten Teil wird die Verwendung für Fangschüsse erlaubt, allerdings nur dann, wenn die Mündungsenergie mindestens 200 Joule beträgt.
Hier liegt eine juristische Feinheit: Das Wort „sowie“ wirkt im Gesetz wie ein neuer Satz. Es leitet einen eigenständigen Regelteil ein. Daraus folgt: Für die Bau- und Fallenjagd gibt es keine bundesgesetzliche Vorgabe zur Mindestenergie, während für den Fangschuss ganz klar eine Grenze von 200 Joule gilt.
- Mit Rand und ohne Rille
- Kaliber in Zoll (1
/100 oder 1/1000)
Besonderheit: .357 Mag. und .38 Special
- Ohne Rand, aber mit Rille
- Typisch: Vollmantelgeschoss mit runder Kopfform
- Kaliber in mm oder in Zoll (1
/100 oder 1/1000)
2 Patronentypen und 2 Merkmale:
- Schonzeitkaliber oder auch Schonzeitpatronen werden aufgrund des geringeren Knalls während der Schonzeit von Hochwild und Niederwild verwendet.
- Häufig werden balgschonende Vollgeschosse verwendet.
- In der Regel handelt es sich um Kleinkalibermunition:
- .17 Hornet
- .22 Hornet
- .22 IfB
- .22 Magnum
- .410 (Flinten)
- Wadcutter-Munition: Scheibenmunition (Sportschießen)
- Pufferpatrone: Patrone ohne Zündhütchen und ohne Ladung
- Verwendung zum Üben des Umgangs mit der Waffe
- Abschlagen der Schlösser von Kipplaufwaffen, um den Schlagbolzen zu schonen