Wann müssen Sie mit Kontrollen der Waffenaufbewahrung durch die Waffenbehörde rechnen?

A

Nur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen haben.

B

Nur wenn Sie keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.

C

Nur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen und keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.

D

Auch dann wenn Sie keinen waffenrechtlichen Verstoß begangen und alle Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.