Wann müssen Sie mit Kontrollen der Waffenaufbewahrung durch die Waffenbehörde rechnen?
Nur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen haben.
Nur wenn Sie keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
Nur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen und keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.
Auch dann wenn Sie keinen waffenrechtlichen Verstoß begangen und alle Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.