Dürfen Kinder oder Jugendliche an einer Nachsuche teilnehmen (nach der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd")?

A

Ja, ab einem Alter von 12 Jahren.

B

Ja, aber nur mit Erlaubnis des Jagdleiters.

C

Ja, ab einem Alter von 15 Jahren.

D

Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.

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