Dürfen Kinder oder Jugendliche an einer Nachsuche teilnehmen (nach der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd")?
Ja, ab einem Alter von 12 Jahren.
Ja, aber nur mit Erlaubnis des Jagdleiters.
Ja, ab einem Alter von 15 Jahren.
Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.