Was ist nach der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" bei der Verwendung transportabler Hochsitze zu beachten?
Transportable Hochsitze müssen das "GS-Zeichen" tragen.
Es muss sichergestellt werden, dass bei ortsveränderlichen Hochsitzen die Standsicherheit gewährleistet ist.
Die Hochsitze müssen das FPA-Prüfzeichen tragen.
Für die Bauart des Hochsitzes muss eine allgemeine Betriebserlaubnis des TÜV vorliegen.