Wann wird ein Jäger jagdpachtfähig?

A

Wenn er den 3. Jahresjagdschein gelöst hat.

B

Wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon einen solchen während dreier Jagdjahre in Deutschland besessen hat.

C

Wenn er 3 Jahre einen ausländischen Jahresjagdschein besessen hat.

D

Wenn er die Jägerprüfung bestanden und einen Jahresjagdschein gelöst hat.

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