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Wann wird ein Jäger jagdpachtfähig?
A
Wenn er den 3. Jahresjagdschein gelöst hat.
B
Wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon einen solchen während dreier Jagdjahre in Deutschland besessen hat.
C
Wenn er 3 Jahre einen ausländischen Jahresjagdschein besessen hat.
D
Wenn er die Jägerprüfung bestanden und einen Jahresjagdschein gelöst hat.