Dass bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit zu beachten sind,
ist ein Grundsatz des Bürgerlichen Rechts.
ist nur eine Verfahrensvorschrift für die Disziplinarausschüsse der Jägervereinigungen.
ist Tradition, aber nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt.
ist im JWMG gesetzlich vorgeschrieben.