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Dass bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit zu beachten sind,
A
ist ein Grundsatz des Bürgerlichen Rechts.
B
ist nur eine Verfahrensvorschrift für die Disziplinarausschüsse der Jägervereinigungen.
C
ist Tradition, aber nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt.
D
ist im JWMG gesetzlich vorgeschrieben.