Dass bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit zu beachten sind,

A

ist ein Grundsatz des Bürgerlichen Rechts.

B

ist nur eine Verfahrensvorschrift für die Disziplinarausschüsse der Jägervereinigungen.

C

ist Tradition, aber nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt.

D

ist im JWMG gesetzlich vorgeschrieben.