Welche der nachfolgenden Aussagen zur Nachtjagd in Baden-Württemberg sind richtig?
Die Nachtjagd auf Schwarzwild ist erlaubt.
Bewegungsjagden dürfen auch nachts ausgeübt werden.
Nachtjagd ist die Jagd in der Zeitspanne von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.
Die Nachtjagd ist generell verboten.