Wann muss eine Jagdgenossenschaftsversammlung einberufen werden?

A

In dem Turnus, der in der Satzung der Jagdgenossenschaft genannt ist.

B

Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies verlangt.

C

Wenn bei einem laufenden Pachtvertrag mit mehreren Pächtern ein neuer Pächter in ein Pachtverhältnis eintritt.

D

Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundfläche vertreten, dies verlangt.