Wann muss eine Jagdgenossenschaftsversammlung einberufen werden?
In dem Turnus, der in der Satzung der Jagdgenossenschaft genannt ist.
Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies verlangt.
Wenn bei einem laufenden Pachtvertrag mit mehreren Pächtern ein neuer Pächter in ein Pachtverhältnis eintritt.
Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundfläche vertreten, dies verlangt.