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Wann muss eine Jagdgenossenschaftsversammlung einberufen werden?
A
In dem Turnus, der in der Satzung der Jagdgenossenschaft genannt ist.
B
Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies verlangt.
C
Wenn bei einem laufenden Pachtvertrag mit mehreren Pächtern ein neuer Pächter in ein Pachtverhältnis eintritt.
D
Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundfläche vertreten, dies verlangt.