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In Baden-Württemberg muss eine zugelassene und angemeldete Falle
A
jährlich neu angemeldet werden.
B
bei Nichtgebrauch in einem verschlossenen Raum gelagert werden.
C
mit einem von der Prüfstelle ausgegebenem Nummernschild gekennzeichnet sein.
D
im Jagdbezirk immer in Verbindung mit einer Fanggenehmigung verwendet werden.