In Baden-Württemberg muss eine zugelassene und angemeldete Falle

A

jährlich neu angemeldet werden.

B

bei Nichtgebrauch in einem verschlossenen Raum gelagert werden.

C

mit einem von der Prüfstelle ausgegebenem Nummernschild gekennzeichnet sein.

D

im Jagdbezirk immer in Verbindung mit einer Fanggenehmigung verwendet werden.