In Baden-Württemberg muss eine zugelassene und angemeldete Falle
jährlich neu angemeldet werden.
bei Nichtgebrauch in einem verschlossenen Raum gelagert werden.
mit einem von der Prüfstelle ausgegebenem Nummernschild gekennzeichnet sein.
im Jagdbezirk immer in Verbindung mit einer Fanggenehmigung verwendet werden.