Welche Aussage zur Mindestgröße gemeinschaftlicher Jagdbezirke ist richtig?
Die Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 150 ha zusammenhängende Grundfläche.
Die Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 300 ha, wobei mindestens 75 ha zusammenhängende Grundfläche sein müssen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Die Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 150 ha, wobei mindestens 75 ha zusammenhängende Grundfläche sein müssen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Die Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 250 ha.