Welche Aussage zur Mindestgröße gemeinschaftlicher Jagdbezirke ist richtig?

A

Die Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 150 ha zusammenhängende Grundfläche.

B

Die Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 300 ha, wobei mindestens 75 ha zusammenhängende Grundfläche sein müssen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.

C

Die Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 150 ha, wobei mindestens 75 ha zusammenhängende Grundfläche sein müssen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.

D

Die Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 250 ha.

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