Wie darf gemäß § 37 des Landeswaldgesetzes der Wald in der Form von Reiten betreten werden?

A

Das naturbezogene, naturverträgliche Reiten ist im Wald überall gestattet.

B

Die oberste Naturschutzbehörde regelt durch Verordnung im Einzelfall das Reiten im Wald.

C

Das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet.

D

Die zuständige Gemeinde genehmigt oder versagt in ihrem Gemeindegebiet das Reiten im Wald.

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