Wie darf gemäß § 37 des Landeswaldgesetzes der Wald in der Form von Reiten betreten werden?
Das naturbezogene, naturverträgliche Reiten ist im Wald überall gestattet.
Die oberste Naturschutzbehörde regelt durch Verordnung im Einzelfall das Reiten im Wald.
Das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet.
Die zuständige Gemeinde genehmigt oder versagt in ihrem Gemeindegebiet das Reiten im Wald.