Welche Aussagen über Pachtverträge sind richtig?
Laufende Pachtverträge dürfen nicht um weniger als 6 Jahre verlängert werden.
Jagdpachtverträge sind schriftlich abzuschließen.
Die Mindestlaufzeit eines Jagdpachtvertrages soll mindestens 6 Jahre betragen.
Diese Antwortmöglichkeit bezieht sich auf Baden-Württemberg.
Pachtverträge sind öffentlich-rechtliche Verträge.
Die Jagdbehörde kann den Vertrag binnen 3 Wochen nach Eingang der Anzeige beanstanden.