Welche Voraussetzung müssen Fallen in Baden-Württemberg zum Lebendfang erfüllen?
Sie müssen bei der Prüfstelle vor der ersten Nutzung getestet werden.
Sie müssen bei der Obersten Jagdbehörde registriert sein.
Sie müssen den Anforderungen der DVO JWMG entsprechen.
Sie müssen einen unversehrten Fang gewährleisten.
Sie müssen registriert und gekennzeichnet sein.