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Was ist bei der Verwendung von zugelassenen und registrierten Lebendfangfallen im Jagdbezirk zu beachten?
A
Lebendfangfallen dürfen nur mit behördlicher Genehmigung eingesetzt werden.
B
Lebendfangfallen (ohne elektronischen Fangmelder) müssen mindestens 2 mal täglich kontrolliert werden.
C
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Gefahren für Menschen und nicht bejagbare Tiere vermieden werden
D
Fallen müssen vor ihrer Verwendung auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.
E
Nicht-Jagdscheininhaber können mit einem Fallensachkundenachweis im Jagdbezirk mit Lebendfangfallen jagen.