Was ist bei der Verwendung von zugelassenen und registrierten Lebendfangfallen im Jagdbezirk zu beachten?
Lebendfangfallen dürfen nur mit behördlicher Genehmigung eingesetzt werden.
Lebendfangfallen (ohne elektronischen Fangmelder) müssen mindestens 2 mal täglich kontrolliert werden.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Gefahren für Menschen und nicht bejagbare Tiere vermieden werden
Fallen müssen vor ihrer Verwendung auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.
Nicht-Jagdscheininhaber können mit einem Fallensachkundenachweis im Jagdbezirk mit Lebendfangfallen jagen.