Was ist bei der Verwendung von zugelassenen und registrierten Lebendfangfallen im Jagdbezirk zu beachten?

A

Lebendfangfallen dürfen nur mit behördlicher Genehmigung eingesetzt werden.

B

Lebendfangfallen (ohne elektronischen Fangmelder) müssen mindestens 2 mal täglich kontrolliert werden.

C

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Gefahren für Menschen und nicht bejagbare Tiere vermieden werden

D

Fallen müssen vor ihrer Verwendung auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.

E

Nicht-Jagdscheininhaber können mit einem Fallensachkundenachweis im Jagdbezirk mit Lebendfangfallen jagen.