Was ist eine Treibjagd im Sinne des JWMG?
„Treibjagd im Sinne dieses Gesetzes und des § 6 Absatz 2 des Feiertagsgesetzes ist die Jagd, bei der mehr als 15 Personen als Treiberinnen oder Treiber oder als Schützinnen oder Schützen teilnehmen.“ (§ 8 Begriffsbestimmungen – JWMG )
Eine Jagd, bei der 10 Schützen und 10 Treiber teilnehmen.
Eine Jagd, bei der weniger als 15 Personen teilnehmen.
Eine Jagd, bei der 5 Schützen und 5 Treiber teilnehmen.
Eine Jagd, bei der mehr als 15 Personen teilnehmen.