Wildkaninchen verursachen Schaden an befriedeten Grundstücken. Muss dieser Schaden ersetzt werden?

Erklärung:

Laut § 29 BJagdG muss für bestimmte Flächen kein Wildschaden gezahlt werden. Dazu gehören Flächen, auf denen die Jagd ruht. Das betrifft unter anderem auch befriedete Bezirke.

A

Nein.

B

Ja.

C

Nur wenn das Grundstück vollständig eingezäunt ist.

D

Nur wenn es sich um einen Friedhof handelt.

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