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Wildkaninchen verursachen Schaden an befriedeten Grundstücken. Muss dieser Schaden ersetzt werden?
Laut § 29 BJagdG muss für bestimmte Flächen kein Wildschaden gezahlt werden. Dazu gehören Flächen, auf denen die Jagd ruht. Das betrifft unter anderem auch befriedete Bezirke.