Wildkaninchen verursachen Schaden an befriedeten Grundstücken. Muss dieser Schaden ersetzt werden?
Laut § 29 BJagdG muss für bestimmte Flächen kein Wildschaden gezahlt werden. Dazu gehören Flächen, auf denen die Jagd ruht. Das betrifft unter anderem auch befriedete Bezirke.
Nein.
Ja.
Nur wenn das Grundstück vollständig eingezäunt ist.
Nur wenn es sich um einen Friedhof handelt.