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Welche Aussagen sind richtig? Zu den gesetzlich befriedeten Bezirken gehören immer
A
eingezäunte Hausgärten, die unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließen.
B
bewohnte Gebäude.
C
Golfplätze.
D
Feldscheunen mit eingezäunter Viehweide.
E
eingezäunte Obstplantagen in der Feldflur.