Welche Aussagen sind richtig? Zu den gesetzlich befriedeten Bezirken gehören immer

A

eingezäunte Hausgärten, die unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließen.

B

bewohnte Gebäude.

C

Golfplätze.

D

Feldscheunen mit eingezäunter Viehweide.

E

eingezäunte Obstplantagen in der Feldflur.

Zum Artikel: