Welche Aussagen sind richtig? Zu den gesetzlich befriedeten Bezirken gehören immer
eingezäunte Hausgärten, die unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließen.
bewohnte Gebäude.
Golfplätze.
Feldscheunen mit eingezäunter Viehweide.
eingezäunte Obstplantagen in der Feldflur.