Ein Spaziergänger führt seinen Hund unangeleint im Wald aus. Was ist richtig?
Der Spaziergänger handelt ordnungswidrig, da er den Hund nicht angeleint hat.
Der Spaziergänger handelt ordnungswidrig, wenn er den Hund außerhalb seines Einwirkungsbereichs frei laufen lässt.
Wildernde Hunde dürfen nur nach behördlicher Genehmigung getötet werden.
Alle Hunde müssen im Wald immer angeleint werden.