Was sagt das Waldgesetz Baden-Württemberg über das Reiten im Wald aus?
Das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.
Das Reiten im Wald ist auf allen nicht eingezäunten Waldflächen gestattet.
Das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen ist nicht gestattet.
Das Reiten im Wald ist überall gestattet.
Das Reiten auf Sport- und Lehrpfaden ist nicht gestattet.