Was sagt das Waldgesetz Baden-Württemberg über das Reiten im Wald aus?

A

Das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.

B

Das Reiten im Wald ist auf allen nicht eingezäunten Waldflächen gestattet.

C

Das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen ist nicht gestattet.

D

Das Reiten im Wald ist überall gestattet.

E

Das Reiten auf Sport- und Lehrpfaden ist nicht gestattet.

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