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Was sagt das Waldgesetz Baden-Württemberg über das Reiten im Wald aus?
A
Das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.
B
Das Reiten im Wald ist auf allen nicht eingezäunten Waldflächen gestattet.
C
Das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen ist nicht gestattet.
D
Das Reiten im Wald ist überall gestattet.
E
Das Reiten auf Sport- und Lehrpfaden ist nicht gestattet.