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Die gesetzliche Mindestgröße eines Hundezwingers (ohne die Grundfläche der Hundehütte) beträgt für Hunde bis 50 cm Widerristhöhe
Die gesetzliche Mindestgröße eines Hundezwingers (ohne die Grundfläche der Hundehütte) beträgt für Hunde bis 50 cm Widerristhöhe