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Wann muss auf dem Ansitz erlegtes Schalenwild aufgebrochen werden?
A
Sobald das Stück ausgekühlt ist.
B
Spätestens bei Anbruch der Dämmerung.
C
Innerhalb von 7 Stunden.
D
Bei Abgabe an den Verbraucher.
E
Unverzüglich.
Wann muss auf dem Ansitz erlegtes Schalenwild aufgebrochen werden?
Sobald das Stück ausgekühlt ist.
Spätestens bei Anbruch der Dämmerung.
Innerhalb von 7 Stunden.
Bei Abgabe an den Verbraucher.
Unverzüglich.