Welche Teile sind dem amtlichen Tierarzt bei Vorliegen bedenklicher Merkmale zur Untersuchung vorzulegen?

A

Nur die gesamten herausgenommenen Organe.

B

Nur Herz, Lunge, Leber, Milz und Nieren.

C

Der Tierkörper und alle Organe.

D

Nur die krankhaft veränderten Organe.

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