Welche Teile sind dem amtlichen Tierarzt bei Vorliegen bedenklicher Merkmale zur Untersuchung vorzulegen?
Nur die gesamten herausgenommenen Organe.
Nur Herz, Lunge, Leber, Milz und Nieren.
Der Tierkörper und alle Organe.
Nur die krankhaft veränderten Organe.