Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer (verkauft) seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?

A

Veräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde

B

Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde

C

Für den Veräußerer ist nichts veranlasst