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Sind Pächter von Grundflächen, die in einem Gemeinschaftsjagdrevier liegen und auf denen die Jagd ausgeübt werden kann, mit diesen Flächen Mitglieder der Jagdgenossenschaft?
Die Jagdgenossenschaft wird aus den Eigentümern (nicht Pächtern) der bejagbaren Grundflächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks gebildet.