Darf ein Revierinhaber, der ein ausgemähtes Fasanengelege hat ausbrüten lassen, zwecks Aufzucht der Küken Eier der Roten Waldameise sammeln und verfüttern?
Ja
Nein
Die Rote Waldameise ist durch das Naturschutzgesetz besonders geschützt. Es besteht ein Zugriffsverbot.