Welche der nachgenannten Flächen zählen nach dem Bayerischen Jagdgesetz zu den gesetzlich befriedeten Bezirken?

A

Eingezäunter Obstgarten, der unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließt

B

Feldscheune mit eingezäunter Viehweide

C

Friedhof

D

Umzäunter Fischweiher mit Geräteschuppen