Welche der nachgenannten Flächen zählen nach dem Bayerischen Jagdgesetz zu den gesetzlich befriedeten Bezirken?
Eingezäunter Obstgarten, der unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließt
Feldscheune mit eingezäunter Viehweide
Friedhof
Umzäunter Fischweiher mit Geräteschuppen