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Welche der nachgenannten Flächen zählen nach dem Bayerischen Jagdgesetz zu den gesetzlich befriedeten Bezirken?
A
Eingezäunter Obstgarten, der unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließt
B
Feldscheune mit eingezäunter Viehweide
C
Friedhof
D
Umzäunter Fischweiher mit Geräteschuppen