Sind Eigentümer von befriedeten Grundstücken, die in einem Jagdrevier liegen, mit diesen Flächen Mitglieder der Jagdgenossenschaft?

Erklärung:

Auf befriedeten Flächen ruht die Jagd. Hier darf also nicht gejagt werden, somit ist diese Fläche auch nicht Teil des Jagdreviers und die Eigentümer nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.

A

Ja

B

Nein