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Sind Eigentümer von befriedeten Grundstücken, die in einem Jagdrevier liegen, mit diesen Flächen Mitglieder der Jagdgenossenschaft?
Auf befriedeten Flächen ruht die Jagd. Hier darf also nicht gejagt werden, somit ist diese Fläche auch nicht Teil des Jagdreviers und die Eigentümer nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.