Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?
Ja, weil auch die Rodung von Hecken zur landwirtschaftlichen Nutzung gehört
Ja, aber nur außerhalb der Vegetationszeit
Nein