Darf Rotwild in freier Wildbahn außerhalb der in der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz näher bestimmten Rotwildgebiete gehegt werden?

Erklärung:
  1. Das Hegen und Aussetzen von Rotwild außerhalb von Wildgehegen in der freien Natur ist nur in den in Anlage 3 beschriebenen Rotwildgebieten zulässig.
  2. Jagdreviere, soweit sie außerhalb eines Rotwildgebietes oder eines Wildgeheges liegen, sind Rotwildfrei zu machen und zu halten.

Siehe: AVBayJG §17 - Rotwildgebiete

Hintergrund für diese Regelung sind die Wildschäden (z.B. Verbissschäden, Schälschäden) durch Rotwild.

A

Ja

B

Nein