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Darf in freier Wildbahn außerhalb der in der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz näher bestimmten Rotwildgebiete gehegt werden?


  1. Das und Aussetzen von außerhalb von Wildgehegen in der freien Natur ist nur in den in Anlage 3 beschriebenen Rotwildgebieten zulässig.
  2. Jagdreviere, soweit sie außerhalb eines Rotwildgebietes oder eines Wildgeheges liegen, sind Rotwildfrei zu machen und zu halten.

Siehe: AVBayJG §17 - Rotwildgebiete

Hintergrund für diese Regelung sind die (z.B. , durch .