Darf Rotwild in freier Wildbahn außerhalb der in der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz näher bestimmten Rotwildgebiete gehegt werden?
Siehe: AVBayJG §17 - Rotwildgebiete
Hintergrund für diese Regelung sind die Wildschäden (z.B. Verbissschäden, Schälschäden) durch Rotwild.
Ja
Nein