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Darf Rotwild in freier Wildbahn außerhalb der in der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz näher bestimmten Rotwildgebiete gehegt werden?
- Das Hegen und Aussetzen von Rotwild außerhalb von Wildgehegen in der freien Natur ist nur in den in Anlage 3 beschriebenen Rotwildgebieten zulässig.
- Jagdreviere, soweit sie außerhalb eines Rotwildgebietes oder eines Wildgeheges liegen, sind Rotwildfrei zu machen und zu halten.
Siehe: AVBayJG §17 - Rotwildgebiete
Hintergrund für diese Regelung sind die Wildschäden (z.B. Verbissschäden, Schälschäden) durch Rotwild.