Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, als Schütze an einer Treibjagd teilzunehmen?

Erklärung:

Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen nicht als Schütze an einer Gemeinschaftsjagd teilnehmen. Als Treiber dürften sie teilnehmen.

A

Ja, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist

B

Ja, ohne besondere Erlaubnis

C

Nein

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