Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, als Schütze an einer Treibjagd teilzunehmen?
Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen nicht als Schütze an einer Gemeinschaftsjagd teilnehmen. Als Treiber dürften sie teilnehmen.
Ja, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist
Ja, ohne besondere Erlaubnis
Nein