An wen darf der Jäger als Lebensmittelunternehmer selbst hergestellten geräucherten Wildschinken abgeben?
Der Jäger arbeitet hier als Einzelhändler, da es sich um verarbeitetes Wildbret handelt. Dieses darf nur an den Endverbraucher abgegeben werden.
An Einzelhändler, einschließlich Gastronomie
An zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe