An wen darf der Jäger als Lebensmittelunternehmer selbst hergestellten geräucherten Wildschinken abgeben?

Erklärung:

Der Jäger arbeitet hier als Einzelhändler, da es sich um verarbeitetes Wildbret handelt. Dieses darf nur an den Endverbraucher abgegeben werden.

Siehe: Übersicht zur Vermarktung von Wildbret

B

An Einzelhändler, einschließlich Gastronomie

C

An zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe