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Was sind die jagdgesetzlichen Aufgaben der ?


„Zu den Aufgaben einer zählen insbesondere

  1. Hegemaßnahmen in den einzelnen Jagdrevieren abzustimmen und gemeinsam durchzuführen,
  2. bei der Wildbestandsermittlung mitzuwirken,
  3. die Abschußplanvorschläge aufeinander abzustimmen,
  4. auf die Erfüllung der Abschußpläne hinzuwirken.“

Siehe: Art. 13 BayJG