Ist die „Kundige Person“ ohne weiteres berechtigt, Trichinenproben zu entnehmen?

Erklärung:

Die zuständige Behörde kann einem Jäger die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen. Es muss jedoch eine Schulung durch die Behörde erfolgen oder eine Bescheinigung über eine erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung vorliegen. Auf Antrag kann dann die Trichinenschau durch den Jäger als kundige Person ausgeführt werden.

A

Ja

B

Nein