Welche der nachgenannten Aussagen zur Abschussplanung im Gemeinschaftsjagdrevier ist richtig?

Erklärung:

„Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand bzw. dem Inhaber des verpachteten Eigenjagdreviers entsprechend dem allgemeinen Hegeziel, insbesondere unter vorrangiger Berücksichtigung des Zustands der Vegetation aufzustellen. Dazu werden den Beteiligten die Hegegemeinschaftsweise erstellten Gutachten der Forstbehörden zugesandt. Damit soll erreicht werden, dass bereits bei der Aufstellung der Abschusspläne die entsprechenden Forderungen aus den Gutachten gezogen werden.“ (Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern )

A

Der Abschussplan wird allein vom Revierinhaber aufgestellt

B

Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen

C

Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Hegegemeinschaftsleiter aufzustellen

D

Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand und dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufzustellen