Wie kann bei der Jagdausübung Tierleid vermieden werden?
Durch das regelmäßige Training der Schießfertigkeit z. B. durch Besuche im Schießkino und das Ablegen eines jährlichen Schießnachweises für die Teilnahme an Bewegungsjagden
Durch die Einhaltung des Elterntierschutzes nach § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz
Indem mit möglichst leistungsstarken Großkalibern gejagt wird, denn nur diese gewährleisten eine sofortige Tötungswirkung.