124 / 206
Welche der nachgenannten Aussagen zum Begriff Kahlhieb (Kahlschlag) nach dem Bayerischen Waldgesetz ist richtig?
A
In Bayern sind Kahlhiebe (Kahlschläge) grundsätzlich verboten
B
Kahlhiebe (Kahlschläge) im Schutzwald bedürfen der Erlaubnis
Welche der nachgenannten Aussagen zum Begriff Kahlhieb (Kahlschlag) nach dem Bayerischen Waldgesetz ist richtig?
In Bayern sind Kahlhiebe (Kahlschläge) grundsätzlich verboten
Kahlhiebe (Kahlschläge) im Schutzwald bedürfen der Erlaubnis