Welche Personen sind berechtigt, chemische Pflanzenschutzmaßnahmen mit Sprühgeräten durchzuführen?
Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
Alle Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen
Alle Personen, die den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besitzen
Alle Personen, die den Führerschein für die Zugmaschine des Pflanzenschutzgerätes besitzen