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Welche Personen sind berechtigt, chemische Pflanzenschutzmaßnahmen mit Sprühgeräten durchzuführen?
A
Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
B
Alle Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen
C
Alle Personen, die den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besitzen
D
Alle Personen, die den Führerschein für die Zugmaschine des Pflanzenschutzgerätes besitzen