Welche Temperaturgrenzwerte müssen bei der Kühlung von Großwild für die Direktvermarktung eingehalten werden?
Der Wildkörper muss auf maximal +7°C und genusstaugliche Eingeweide auf maximal +3°C abgekühlt werden.
Der Wildkörper muss auf maximal +3°C und die Eingeweide auf maximal +1°C abgekühlt werden.
Sowohl der Wildkörper als auch die Eingeweide müssen einheitlich auf maximal +4°C abgekühlt werden.
Der Wildkörper muss auf maximal +10°C und die Eingeweide auf maximal +7°C abgekühlt werden.