Ab wann wird der Verbiss durch Wildtiere an Forstpflanzen fachlich als forstwirtschaftlicher Schaden eingestuft?
Nur dann, wenn der Verbiss ausschließlich durch wiederkäuendes Schalenwild verursacht wurde.
Sobald der Leittrieb einer geschützten Pflanzenart einmalig verbissen wurde.
Wenn mehr als ein Drittel der vorhandenen Pflanzen einer Fläche Verbissspuren aufweisen.
Wenn durch die Intensität des Verbisses die forstlichen Verjüngungsziele nicht mehr erreicht werden können.