Sie haben in Ihrem Revier eine alte Lehmgrube, die der Grundbesitzer verfüllen möchte. Darf er das?
Ja, da die Lehmförderung seit langem eingestellt ist.
Nein, da die Lehmgrube dem Bergbaurecht unterliegt.
Nein, da die mit Wasser gefüllte Lehmgrube als Kleingewässer gilt.