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Sie haben in Ihrem Revier eine alte Lehmgrube, die der Grundbesitzer verfüllen möchte. Darf er das?
A
Ja, da die Lehmförderung seit langem eingestellt ist.
B
Nein, da die Lehmgrube dem Bergbaurecht unterliegt.
C
Nein, da die mit Wasser gefüllte Lehmgrube als Kleingewässer gilt.