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Dürfen gebietsfremde Tiere und Pflanzen wildlebender und nicht wildlebender Arten ausgesetzt oder angesiedelt werden?
A
Ja, generell.
B
Nur mit Genehmigung der Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege, wird von dieser aber auch untersagt, wenn Verfälschung oder Gefährdung der Bestände eintreten könnte.
C
nein.