Dürfen gebietsfremde Tiere und Pflanzen wildlebender und nicht wildlebender Arten ausgesetzt oder angesiedelt werden?
Ja, generell.
Nur mit Genehmigung der Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege, wird von dieser aber auch untersagt, wenn Verfälschung oder Gefährdung der Bestände eintreten könnte.
nein.