A
Innerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.
B
Sofort Suchanzeige in der Zeitung aufgeben.
C
Umgehend (spätestens innerhalb einer Woche) den Verlust der zuständigen Behörde melden.
Innerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.
Sofort Suchanzeige in der Zeitung aufgeben.
Umgehend (spätestens innerhalb einer Woche) den Verlust der zuständigen Behörde melden.