Was ist zu tun, wenn erlaubnispflichtige Waffen oder Munition abhanden kommen?

A

Innerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.

B

Sofort Suchanzeige in der Zeitung aufgeben.

C

Umgehend (spätestens innerhalb einer Woche) den Verlust der zuständigen Behörde melden.