Was bedeutet "Führen" im Sinne des Waffengesetzes?
"Führen" im Sinne des Waffengesetzes (WaffG) ist das Ausüben der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder eines befriedeten Besitztums.
Es entspricht dem unmittelbar zugriffsbereiten mitführen.