Welche Anforderungen müssen mindestens bei der Schweißarbeit nach der JagdHBV erfüllt werden?
Die Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung in Brandenburg (JagdHBV ) definiert die Anforderungen für die Brauchbarkeit von Jagdhunden in Brandenburg. In § 11 wird für die Schweißarbeit unter anderem das erfolgreiche Absolvieren einer 600 m Übernachtfährte gefordert.
400 m Übernachtfährte
600 m Tagfährte
600 m Übernachtfährte