Das Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern.
B
Ein Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich ist.
C
Es ist generell genussuntauglich; Es ist gegebenenfalls der Untersuchung zuzuführen wegen Feststellung der Todesursache oder unschädlich zu beseitigen.