Was hat mit aufgefundenem Fallwild zu geschehen?

A

Das Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern.

B

Ein Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich ist.

C

Es ist generell genussuntauglich; Es ist gegebenenfalls der Untersuchung zuzuführen wegen Feststellung der Todesursache oder unschädlich zu beseitigen.