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Innerhalb welcher Zeit nach Bekanntwerden ist Wildschaden auf Ackerflächen bei der zuständigen Behörde anzumelden?
A
ein Monat
B
einer Woche
C
zwei Wochen
Innerhalb welcher Zeit nach Bekanntwerden ist Wildschaden auf Ackerflächen bei der zuständigen Behörde anzumelden?
ein Monat
einer Woche
zwei Wochen