Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer Aufsichtsperson. Welche Voraussetzung muss hinsichtlich der Begleitperson gegeben sein?
Sie muss das 21. Lebensjahr überschritten haben.
Sie muss im Besitz eines gültigen Waffenscheines sein.
Sie muss jagdlich erfahren sein.