Ein Grundeigentümer besitzt eine zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Grundfläche von ca. 200 ha. Jedoch laufen durch dieses Gebiet mehrere Wasserläufe und Eisenbahnlinien. Ist die Fläche ein Eigenjagdbezirk?
Ja, denn Wasserläufe sowie Eisenbahnlinien unterbrechen nicht den Zusammenhang eines Jagdbezirkes.
Ja, falls die Wasserläufe nicht breiter als 10 m sind.
Nein, die Wasserläufe und Eisenbahnlinien trennen den Bezirk.