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Wann spricht man von einem "Eigenjagdbezirk"?
A
Bei einem Jagdbezirk, der von einer Person allein gepachtet worden ist.
B
Bei einem Teil eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks, der einem Mitpächter zur alleinigen Bejagung zugewiesen worden ist.
C
Bei einer land-, forst-, fischereiwirtschaftlich nutzbaren zusammenhängenden Grundfläche von wenigstens 150 ha Größe im Eigentum einer Person.