Wann spricht man von einem "Eigenjagdbezirk"?
Bei einem Jagdbezirk, der von einer Person allein gepachtet worden ist.
Bei einem Teil eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks, der einem Mitpächter zur alleinigen Bejagung zugewiesen worden ist.
Bei einer land-, forst-, fischereiwirtschaftlich nutzbaren zusammenhängenden Grundfläche von wenigstens 150 ha Größe im Eigentum einer Person.