Welcher Mehrheiten bedürfen rechtswirksame Beschlüsse der Jagdgenossenschaft?
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft können nur einstimmig gefasst werden
Der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen
Der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche